Re: Rückkehrerausweis

Ursula Barsch @, Donnerstag, 30.07.2015, 18:54 (vor 3982 Tagen) @ Hans Mink

Hallo alle mitenader!

Der Rückkehrerausweis war doch ein Legitimationspapier (analog der Personalausweise). Sie sahen von innen auch genauso aus. Schließlich hat niemand seine Einbürgerungurkunde als Ausweispapier mit sich herum getragen.

Und ich gebe Hans Mink recht. Auch mir liegen Schriftstücke vor, aus denen hervor geht, dass die Ausweise gleichzeitig mit den Einbürgerungsurkunden ausgehändigt werden sollten.

Also: ohne Einbürgerung kein Ausweis!

Und natürlich konnte es auch vorkommen, dass die Urkunde schon da war, aber der Ausweis nocht fehlte. Schließlich waren ja Tausende von Dokumenten mit Lichtbildausweis zu erstellen. Nicht jeder hatte z.B. ein Lichtbild, sondern musste dieses erst anfertigen lassen und dann an die Sippenstelle schicken.

Aber mal ehrlich: ist es denn so wichtig, ob beides gleichzeitig ausgehändigt wurde?

Gruß Ursula


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