Re: Rückkehrerausweis

Jürgen Mundt @, Dienstag, 28.07.2015, 17:50 (vor 3984 Tagen) @ Claudia Grabow

Moin Claudia,

nach meinem Kenntnisstand verhielt es sich damit wie folgt:

Die Umsiedler aus Wolhynien waren zwar zumeist Nachkommen ehemals deutscher Auswanderer, besaßen zum Zeitpunkt der Umsiedlung jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Alle Umsiedler über 16 Jahren hatten einen Antrag auf Einbürgerung in das "Deutsche Reich" zu stellen. Am Ende eines sich anschließenden Einbürgerungsverfahrens stand für die Antragsteller dann mit Aushändigung einer Einbürgerungs-Urkunde die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ("Reichsangehörigkeit"). Bis dahin galten die Umsiedler zunächst als "Rückkehrer" (Stichwort "Heim ins Reich"). Die "Rückkehrerausweise" wurden in den Umsiedlerlagern von der sogenannten Einwandererzentralstelle ausgestellt und gaben Auskunft über die bisherige Staatsangehörigkeit der jeweiligen Inhaber. Bei Umsiedlern aus West-Wolhynien war das in der Regel die polnische.

Jürgen


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