Re: Rückkehrerausweis

Jürgen Mundt @, Donnerstag, 30.07.2015, 18:50 (vor 3982 Tagen) @ Claudia Grabow

Moin Claudia,

wie damals bei deinem Onkel der genaue Sachverhalt war, darüber können wir heute wohl leider nur noch Spekulationen anstellen.

Meiner Vermutung nach könnte es sich wie folgt zugetragen haben:

Januar 1940: Umsiedlung Teil 1 "Wolhynien – Sudetenland"
Die Familie wird von den Behörden erfasst und die so genannte "Schleusung" beginnt. Alle Personen über 16 Jahre stellen einen Antrag auf Einbürgerung in das Deutsche Reich und erhalten in der Folge einen Rückkehrer-Ausweis. Dein Onkel ist noch keine 16 und wird als Familienangehöriger in dem Einbürgerungsantrag der Mutter (wahrscheinlich) oder des Vaters mit aufgelistet. Ausweispflicht bestand zu diesem Zeitpunkt für deinen Onkel noch nicht (ebenfalls erst ab 16).
Es folgt das Einbürgerungsverfahren mit verschiedenen Untersuchungen, Befragungen usw.

April 1940: Dein Onkel wird 16 Jahre alt
... und keiner merkt es. Jedenfalls niemand von den Verwaltungsbehörden. Die Familie befindet sich in einem Umsiedlerlager und die Eltern haben wahrscheinlich ganz andere Sorgen, als sich nun darum zu kümmern, dass ihr Junge jetzt auch einen Ausweis bekommt.

13. Mai 1940: Dein Onkel erhält die Einbürgerungsurkunde
Inzwischen ist das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen, alle Familienmitglieder erhalten ihre Urkunden und besitzen ab jetzt die deutsche "Reichsangehörigkeit" (dass dein Onkel nun schon 16 ist, hat immer noch niemand gemerkt).

August 1940: Umsiedlung Teil 2 "Sudetenland – Warthegau"
Die Familie gerät dadurch wieder in den Fokus der Verwaltungsbehörden. Die Personalien werden nun erneut abgeglichen und jetzt wird auch das genaue Alter deines Onkels sowie die für ihn damit verbundene Ausweispflicht festgestellt. Da er den Status eines Umsiedlers besitzt, wird für ihn dann folgerichtig ein Rückkehrer-Ausweis beantragt.

3. September 1940:
Dein Onkel erhält die schriftliche Info, dass sein Rückkehrer-Ausweis zwar noch nicht fertiggestellt ist, er aber demnächst in Berlin bei der Einwandererzentralstelle angefordert werden kann.

Nun, ich weiß zwar nicht genau, in welche Richtung deine Überlegungen bei dem Begriff "Rückkehrer-Ausweis" gehen bzw. gingen, aber mit einer Rückkehr der Umsiedler in deren bisherige Heimat Wolhynien hat das definitiv nichts zu tun. Diese Möglichkeit bestand für sie nicht.

Jürgen


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