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Re: Begriffe Hauländerei und Holländerei

Gerhard König ⌂, Mittwoch, 22.10.2003, 05:52 (vor 8195 Tagen) @ Irene Kopetzke

Als Antwort auf: Re: Begriffe Hauländerei und Holländerei von Irene Kopetzke am 16. Oktober 2003 16:43:03:

Die ersten Holländerdörfer sind im 16. Jahrhundert von holländischen Siedlern gegründet
worden, sehr häufig waren dies Mennoniten.

Für das Einwanderungsgebiet entlang dem Bug im 16. Jahrhundert in Richtung Ruthenien - Rus (seit 17.Jhd. = Ukraine) wird der vorwiegende Anteil der Mennoniten zutreffen, aber in den anderen Regionen bin ich da etwas skeptisch und zuwenig Historiker.

Daß die von den sogenannten "Schlesischen Stabschlägern" gegründeten Dörfer in
Wolhynien auch als "Hauländereien" bezeichnet wurden, war mir nicht bekannt. Schreibt
das .. Walther MAAS oder läßt sich das anderweitig belegen?

Der Begriff "Schlesische Stabschläger" selbst wurde eigentlich ursprünglich bei der Besiedlung von Mittelpolen geprägt. Da eine Vielzahl der Wolhynier aus Mittelpolen stammen, sind auch einzelne Artikel von Herrn MAAS in unserer Artikelliste http://www.wolhynien.de/magazine.htm genannt. Und darauf wollte ich primär hinweisen. Einen Nachweis zum Einfluß und Anteil von ehemaligen Schlesiern bei der Gründung von Ortschaften in Wolhynien können nur die Forscher erbringen, deren Familien urkundlich belegbar aus schlesischen Ortschaften stammen.

Zu den Holländern ist bei Walther MAAS zu lesen (Quelle 2, S.150 2. Absatz):

Wie bei der mittelalterlichen deutschrechtlichen Kolonisation, die mit Flamen begann, sind es Niederdeutsche, sind es Holländer, die den Anfang machen und das um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Danzig hatte frühzeitig holländische Kaufleute gesehen, diesen folgten in der Zeit der spanischen Religionsverfolgungen in den Niederlanden holländische Handwerker und Bauern, die bei Danzig begannen, was schon der Deutsche Orden bei Marienburg angefangen hatte, die Nutzbarmachung der fetten, aber stets vom Wasser bedrohten Werderböden.

Zum Begriff Hauländerei als eine besondere Siedlungsform schreibt Walther MAAS (Quelle 1, S.574) beispielsweise:

Die Gründungen von Hauländereien haben selten nach den Teilungen Polens stattgefunden und das aus juristischen Gründen. Was ist eine Hauländerei? Eine genossenschaftliche Siedlung, die infolge besonderer Verpflichtungen und Leistungen von den Normen des gewöhnlichen Rechtes ausgenommen, nach "Holländerrecht" auf Grund einer königlichen Urkunde sich frei verwaltet. Die Bestätigungsurkunden der Hauländereien gleichen darin genau den Exemptionsurkunden [= Freistellungsurkunden] vom Landesrecht der deutschrechtlichen Dörfer des Mittelalters, den sogenannten Immunitätsurkunden. Der preußische Staat und auch das Großherzogtum Warschau, das Preußen hier ablöste, kannten infolge des in ihnen geltenden römisch-französischen Rechtes keine "Staaten im Staate" was die Hauländereien formalrechtlich gesehen ja waren. ... An die Stelle der Hauländereien traten zu preußischer und nachher auch herzoglich Warschauer Zeit die "Kolonien". Und hier gilt es, vor einem verbreiteten Irrtum zu warnen. "Kolonien" waren zu Anfang der preußischen Kolonisation, sagen wir 1797 - 1800, Staatskolonien, nachher aber bezeichnet das Wort "Kolonie" jede neuentstandene Siedlung, war also häufig genau dasselbe wie die früheren Hauländereien.

In einem weiteren Artikel vom selben Autor (Quelle 2, S.150ff) heißt es:

.. Denn was in Holland Wirtschaftsnot und Gewissenszwang vollbrachten, nämlich die Menschen zur Auswanderung zu treiben, das brachten in Hinterpommern soziale Unterdrückung und Frondienst fertig: scharenweise verlassen die Bauern ihre Herren und lassen sich von den polnischen Starosten (lies Domänenpächtern) ansiedeln "auf holländische Weise", denn schon bezeichnet "Holländer" nicht mehr die Nationalität, sondern eine Rechtsform und eine Wirtschaftsweise. Hunderte von "Hauländereien", wie sie der Volksmund im Posenschen bezeichnet, entstehen in den großen Wäldern auf den Sandern [= geographische Bezeichnung aus der Eiszeit] der Filehne-Czarnikauer, der Obornik-Pudewitz-Wreschener Gegend und vor allem im "Waldigen Kujawien". Perlschnurartig reiht sich hier Dorf an Dorf.
Man weiß, daß die ersten Dorfgründungen zu deutschem Recht dadurch charakterisiert sind, daß es keine Fronarbeit in ihnen gab, worin gerade der Unterschied vom bisherigen polnischrechtlichen Dorfe lag. An die Stelle der Fron trat die Grundzinszahlung, ein Prozeß, der nicht auf Polen beschränkt ist ...

Gerhard


Quellen:

1 W.MAAS: "Die innere Verzahnung der deutschen Siedlungswellen, besonders im Raume zwischen Warthe und Pilica", Deutsche Monatshefte in Polen, Jahrgang 1940/41, S.573-584

2 W.MAAS: "Die Hauländereien im ehemaligen Polen" mit zwei Faltkarten, Deutsche Monatshefte in Polen, Jahrgang 1939/40, S.149-156


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