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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Gerhard König ⌂, Montag, 10.10.2005, 10:03 (vor 7486 Tagen) @ Michael Warnack


Als Antwort auf: Gottlieb Milchert von Michael Warnack am 10. Oktober 2005 06:28:53:

Gottlieb Milchert befreit wurde von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ...

So wie auch heute üblich mußte eine Geburtsurkunde vorgelegt werden und die darin eingetragenen Eltern wurden in das Heiratsdokument übernommen. Offensichtlich besaß Gottlieb keine solche Urkunde und eine beglaubigte Abschrift hätte in Rußland angefordert werden müssen. Nun vermute ich, daß er sich mit einem anderen Dokument ausweisen konnte. Welche Dokumente alle anerkannt wurden, vermag ich nicht einzuschätzen.

Ähnlich war es bei meinen Vorfahren, die zwischen den zwei Weltkriegen in Ostpreußen eine neue Heimat gefunden hatten. Aus den verschiedensten Gründen - u.a. auch Heirat meiner Großeltern - wurden Abschriften in Polen angefordert.

Gerhard


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