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Re: Geburtsurkunde 1926

Irene König ⌂ @, Donnerstag, 25.06.2015, 18:19 (vor 4017 Tagen) @ Sven Naumann

Hallo Sven,
natürlich kann man hier auch generelle Fragen zu Themen der Ahnenforschung stellen. Deine Frage war aber nicht generell, sondern im Gegenteil sehr spezifisch. Wenn ich jetzt Langeweile hätte, könnte ich natürlich Zeit investieren, um für dich zu recherchieren, welches Standesamt bzw. Archiv für Sojkówek zuständig ist. Da wir aber mit Fragen zu Wolhynien hier gut ausgelastet sind, rate ich dir, dich eher an Foren zu wenden, wo die Leute sitzen, die sich in dem von dir genannten Gebiet auskennen, da hast du eher eine Chance, Hinweise zu erhalten. Auf http://forum.ahnenforschung.net/ zum Beispiel suche dir das entsprechende Unterforum oder vielleicht weiß jemand im Forum von mittelpolen.de Bescheid.

Eine Geburtsurkunde von 1926 fällt natürlich unter die Sperrfrist (100 Jahre), so daß nur nachweislich direkte Nachfahren auskunftsberechtigt sind bzw. eine Kopie der Geburtsurkunde beantragen können.

Gruß, Irene


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