Re: noch ein Foto

Petra Zink @, Donnerstag, 01.02.2007, 16:53 (vor 7026 Tagen) @ Maria Vogel

Hallo Maria,

wenn ich es richtig gelesen habe, geht es hier um eine Bescheinigung der Echtheit der Geburt des Kindes. Das habe ich rausgelesen.
" Die Echtheit der Herkunft benannten Kindes von ... Eltern sowie die Richtigkeit der Anmeldung über die Zeit der Geburt unterschreibe ich und durch Beifügung des Kirchensiegels bescheinige ich dem? Sinne des Gesetztes vom 27.März 1879."

Was das Gesetz vom 27.März 1879 besagt, weiß ich leider nicht.
Ein etwas schlechtes Deutsch, aber ich hoffe, du verstehst es.

MfG Petra Zink


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