Re: Wehrpflicht in Wolhynien

Waldemar Wolff @, Sonntag, 08.01.2006, 14:40 (vor 7395 Tagen) @ Jürgen Mundt

Hallo Jürgen

Ich habe keine Angaben (Kenntnisse), dass aus der Familie zwei Söhne einberufen wurden, aber laut Vorschrift von 1874 konnte man den Sohn durch seinen leiblichen Bruder oder den Cousin (Vetter) ersetzen.
Auch während des russisch-türkischen Krieges (1877-1878), glaube ich, war es nicht anders.
Es kann sein, dass in der Zeit des russisch-japanischen Krieges (1904-1905) es anders war, weil damals 25% aller Kolonistenmänner einbezogen wurden.

Waldemar


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