Re: Wehrpflicht in Wolhynien

Waldemar Wolff @, Samstag, 07.01.2006, 00:35 (vor 7395 Tagen) @ Jürgen Mundt

Hallo Jürgen,

1881 mit der Thronbesteigung des Zaren Alexander III. wurde die Befreiung der Deutschen (russischen Untertanen) von Wehrdienst aufgehoben.
Vor dem Wehrgesetz von 1871 hatten Rekruten 25 oder 15 Jahre lang zu dienen.
Nach dem Wehrgesetz dauerte der Wehrdienst höchstens sechs Jahre. Wer eine Volksschule absolviert hatte, musste vier Jahre lang dienen; Absolventen einer Hochschule dienten nur drei Monate. Solche, welche den Bauernhof führten und somit Ernährer der Familie waren, blieben von Wehrdienst ausgenommen.

Waldemar


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