Re: Administrativ-/Vertragsumsiedler

Waldemar Wolff @, Montag, 28.09.2009, 18:36 (vor 6033 Tagen) @ Steffi Wolter

Hallo Steffi, Du hast recht.
Zwischen dem Dritten Reich und anderen Staaten Ost- und Ostmitteleuropa wurden die Bevölkerungsumsiedlungen in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt. 1939 gab es Abkommen mit Estland, Lettland, Italien, Sowjetunion. Am 3.11.1939 wurde der Vertrag zur Umsiedlung der Volksdeutschen aus Wolhynien, Galizien und dem Narevgebiet unterzeichnet. 1940 folgten Übereinkommen zur Umsiedlung aus Bukowina, Bessarabien, Teilen Rumäniens. Nach der Annexion der baltischen Staaten regelte der Vertrag von 1941 die Aussiedlung der Deutschen aus Litauen und des Restes der Deutschen aus Lettland…
Alle diese Umsiedlungen waren „Vertragsumsiedlungen“.
Es gab aber Umsiedlungen die allein durch die Militär- und Zivilverwaltung des Dritten Reiches durchgeführt wurden ohne dass dazu Verträge mit einem anderen Staat abgeschlossen worden waren. Meistens sind das Umsiedlungen in annektierten und okkupierten Staaten. Z.B. 1941 Deutsche aus Kroatien, 1942 und 1943 Bulgariendeutschen, Bosniendeutschen, Serbiendeutschen und 1944 ein Teil der Russlanddeutschen (Schwarzmeerdeutsche und andere).
Diese letzteren Umsiedlungen bezeichnete man als „Administrativumsiedlungen“

Waldemar.


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