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Re: Kolonie

Gerhard König ⌂, Mittwoch, 27.08.2003, 00:59 (vor 8142 Tagen) @ B. Meyer

Als Antwort auf: Dorf/Kolonie von B. Meyer am 26. August 2003 18:05:42:


Hallo Bettina,

Entschuldigt bitte meine Unwissenheit ..

Kein Problem. Habe in den letzten Monaten auch einiges hinzugelernt und bei vielen Anfragen muß ich erst nachlesen. Dabei bleiben auch viele Fragen offen.

Ist der Begriff Kolonie .. gleichzusetzen mit Dorf oder Ort ..

Grundsätzlich ja. In der Besiedlungsgeschichte spielte der Begriff "Kolonie" eine bestimmte Rolle, als zwischen den verschiedenen Besiedlungsformen z.B. "Hauländerei", "Budy", "Kuznica", "Rumunki", "Pustkowien" und den "Kolonien" unterschieden wurde. Alle Begriffe kann ich jetzt auch nicht exakt beschreiben. Diese Begriffe stammen aus einem Artikel von Walter MAAS, 1940/41 (Quelle s.u.) zur Besiedlungsgeschichte im Polnischen.

Zum Begriff "Kolonie" schrieb er wie folgt:

-- Zitat --

An die Stelle der Hauländereien traten zu preußischer und nachher auch herzoglich
Warschauer Zeit die "Kolonien". .. "Kolonien" waren zu Anfang der preußischen Kolonisation,
sagen wir 1797-1800, Staatskolonien, nachher aber bezeichnet das Wort "Kolonie" jede
neuentstandene Siedlung ..

Somit blieb dieser Begriff erhalten, aber die Ortschaften waren schon lange nicht mehr staatlichen Ursprungs. Es wurde in den Jahren später je nach dem Eigentum unterschieden: "Kolonie" als reine Eigentümerkolonie und "Pachtkolonie", wo vorwiegend Pachtverträge abgeschlossen wurden.

.. existierten (deutsche) Kolonien in bestimmten Orten ..

Hier sehe ich zweierlei Antwortmöglichkeiten. Der Begriff "deutsche Kolonie" wurde viele Jahre in der deutschen Politik mißbraucht. Nur wenn es der Politik in den Kram paßte, erinnerte man sich der Deutschen in Polen und in der Ukraine, aber dies waren ganz seltene Momente, die kaum Einfluß auf die Lebensbedingungen der Wolhynier hatten.

Die andere Variante .. in der Erinnerung der Wolhynier wird häufig der Begriff "deutsche Kolonie" verwendet und geht auf deren Entstehung zurück. Es waren überwiegend deutschsprachige Familien an der Gründung der Ortschaften beteiligt und prägten somit diesen Begriff. Besondere Rechte daraus sind mir derzeit nicht bekannt - wie beispielsweise bei den oft in der Literatur erwähnten deutschen Stadtrechten, die bis ins Mittelalter zurück gehen sollen - außer den eben genannten verschiedenen Eigentumsformen.

Gerhard

Quelle:

MAAS, Walter: "Die innere Verzahnung der deutschen Siedlungswellen, besonders im Raume zwischen Warthe und Pilica", Zeitschrift "Deutsche Monatshefte in Polen", 1940/41, S.573ff


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