Re: Eine Frage

Waldemar Wolff @, Mittwoch, 14.01.2009, 19:32 (vor 6325 Tagen) @ Regina Steffensen

Hallo Regina,

ich habe noch gefunden in der "Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen - vom 19. Mai 1943". (Im Reichsgesetzblatt Nr.54. Ausgegeben zu Berlin, den 26. Mai 1943.)

§ 2(1). Die ehemaligen Staatsangehörigen der UdSSR und die Staatenlosen deutscher Volkszugehörigkeit, die in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste der Ukraine aufgenommen sind, erwerben durch die Aufnahme die Staatsangehörigkeit auf Widerruf.

Waldemar


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