Re: Einwanderungsakte - Kosten?

Jürgen Mundt @, Montag, 01.09.2008, 19:57 (vor 6426 Tagen) @ Lilia Steinmüller

...du meinst wahrscheinlich 1.1.1.3

Nein, ich meinte in der Tat Punkt 1.1.1.2, und zwar die Stelle mit den Schutzfristen. Um die kommst Du nämlich nicht herum, sofern Du kein direkter Nachkomme der angefragten Person(en) bist :no:
Deshalb kann es u. U. sein, dass Du doch einen entsprechenden Sterbenachweis oder die Einwilligung eines nächsten Angehörigen des Gesuchten benötigst. Wenn dieser allerdings vor mehr als 110 Jahren geboren wurde, dürfte es eigentlich auch keine Probleme mit der Akteneinsicht geben...

Jürgen


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