Das 9te Gebot

Arno Giesbrecht @, Sonntag, 27.07.2008, 15:34 (vor 6497 Tagen)

Das neunte Gebot:

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus

Was ist das?

Wir sollen Gott fürchten und lieben,
daß wir unserm Nächsten
nicht mit List nach seinem Erbe und Haus stehen
noch mit einem Schein des Rechts an uns bringen,
sondern ihm dasselbe zu behalten förderlich und dienstlich sein.

Die Frage nach der Schuld unserer Landsleute und nach der unserer Eltern. Unsere Landsleute aus der Kolonie Toptscha und der Umgebung, die Landwirte, wurden fast alle im Kreis Kutno angesiedelt. Sie übernahmen Landwirtschaften, die Polen gehört hatten. Die Müller bekamen an verschiedenen Orten im Wartheland ehemalige polnische Betriebe zugewiesen, unsere Eltern die Mühle der Familie Krasnodembski in Eichstädt, im Kreis Warthbrücken. Die Bewohner der Kolonie Toptscha und Umgebung waren ausnahmslos bekennende Christen: Evangelische, Russisch-Orthodoxe, Baptisten, Pfingstler und Anhänger der Gemeinde Gottes (Fußwascher).
Die Evangelischen kannten das neunte Gebot aus dem Konfirmandenunterricht. In den Gottesdiensten wurde das im Konfirmandenunterricht erworbene Wissen wachgehalten. Auch bei der russisch-orthodoxen Familie, die ich im Blick habe, und bei den Mitgliedern der Erweckungsbewegungen, (den Baptisten bis zu den Fußwaschern), kann ich eine ausreichende religiöse Vorbildung ebenfalls ohne Zweifel annehmen. So war allen das neunte Gebot bekannt. Ich kenne aber keinen Fall, daß jemand aus Gewissensgründen sich geweigert hätte, enteigneten polnischen oder jüdischen Besitz zu übernehmen. Ich stelle die Frage im WOLHYNISCHEN FORUM zur Diskussion: Haben sich unsere Landsleute, unsere Eltern nehme ich dabei nicht aus, haben sie sich im religiösen Sinne schuldig gemacht? Neben der religiösen Sichtweise stelle ich den juristischen Aspekt ebenfalls zur Diskussion: Wie ist der von mir geschilderte Sachverhalt aus dem Gesichtspunkt des Völkerrechts, des Menschenrechts einzuordnen und zu beurteilen? Ich wünsche mir eine rege Beteiligung und bitte, mir die eingegangenen Diskussionsbeiträge zuzuschicken, danke.

Re: Das 9te Gebot

Roland Fleischer @, Montag, 04.08.2008, 19:56 (vor 6488 Tagen) @ Arno Giesbrecht

als Pastor der Baptisten, seit kurzem im Ruhestand, versuche ich einen Beitrag zu schreiben zum Thema "Nicht begehren" und die Frage nach der Schuld.

In der betreffenden Zeit der 30er und 40er Jahre des vorigen Jhdts sahen sich viele Christen fast ausschließlich dem Bibelwort "der Obrigkeit untertan zu sein" verpflichtet (Römer 13). Für uns heute schmerzlich und schwer einzusehen, dass die Fragen nach Recht und Unrecht im Handeln von Staaten und Völkern von den einzelnen kaum gestellt wurden. Und wenn doch wurden diese Fragen im Sinne der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre beantwortet: der Christ hat in das Gebiet des Staates nicht einzugreifen, vielmehr anzuerkennen und sich dem unterzuordnen, was der Staat, die Regierung ihm vorgibt. Also im konkreten Fall, wenn der Staat einer Familie fremde Häuser, Ländereien zuweist, so trägt der Staat die Verantwortung nicht der einzelne. Die Ethik des einzelnen bezieht sich auf persönliches Leben, auf Familie und Gemeinde. Meist ging ja eine Vertreibung voraus, einer anderen Bevölkerungsgruppe oder ein Eroberungskrieg. Aber man beruhigte sich oft damit, dass dies Sache der Regierenden sei, die sich dafür durchaus vor Gott verantworten müsse. Anders stünde es erst, wenn eine Familie selbst ohne Auftrag von staatlichen Stellen eine Vertreibung vornehme. Erst dann kommt persönliche Schuld zum Tragen, so das Denken damals. Erst nach dem Krieg wurde Schuld/Mitschuld erkannt.

Re: Das 9te Gebot

Hubert Zerbe @, Samstag, 16.08.2008, 15:41 (vor 6477 Tagen) @ Arno Giesbrecht

Aus dem von der Roten Armee besetzten Teil Wolhyniens sind die Deutschen 1939 dem Aufruf „Heim ins Reich“ fast ausnahmslos gefolgt. Es war für sie eine Fügung Gottes. Ein Weg tat sich auf, der drohenden, unheilvollen Zukunft unter Stalins Diktatur zu entgehen. Voller Vertrauen fuhren sie mit nur wenigen Habseligkeiten ins deutsche Reich. Was sie dort aber erwartete, wussten sie nicht. Wochen und Monate lebten sie in Umsiedlerlagern. Die Unterbringung war notdürftig. Endlich begann dann die Ansiedlung. Der Warthegau wurde zu ihrer neuen Heimat erklärt. Sie bekamen Haus und Hof zugewiesen.
Was im Vorfeld zu dieser Ansiedlung an Aktionen (Enteignung, Vertreibung) gegen die ansässige Bevölkerung abgelaufen war, gehörte zum Plan der nationalsozialistischen Ansiedlungspolitik. Wolhyniendeutsche waren daran nicht beteiligt. Sie standen einfach vor vollendeten Tatsachen. Da war ein Hof, den sie zu übernehmen hatten. Ich kann mir denken, dass sie in diesem Moment sogar große Erleichterung verspürten, denn das Lagerleben hatte nun ein Ende und die bedrückende Sorge um ihre Zukunft war ihnen genommen, es gab wieder Arbeit und eine Perspektive. Ob ihnen aber auch gleichzeitig bewusst war, welch großes Leid und Unrecht den Besitzern ihres Hofes widerfahren ist, vermag ich nicht zu sagen.
Nun zum 9ten Gebot. Ich glaube nicht, dass man unseren wolhynischen Menschen wegen ihrer Ansiedlung eine Schuld am Verstoß gegen das 9te Gebot anlasten kann. Sie haben nicht des Nächsten Haus begehrt, nicht mit List oder einem Schein des Rechts danach getrachtet. Ihm dasselbe zu behalten förderlich und dienstlich zu sein, wäre auch in dieser Situation ein unmögliches Unterfangen gewesen.
Die Frage nach der Schuld unserer Landsleute stellt sich für mich jedoch an anderer Stelle. Wie haben sich die Wolhynier in der Folgezeit in ihrem neuen Umfeld gegenüber polnischen und jüdischen Menschen verhalten? Da soll es nicht immer im christlichen Sinne zugegangen sein.

Die Situation, über die wir hier diskutieren, dürfte vergleichbar sein mit der im Jahre 1945 und danach, als heimatlos gewordene Polen nach Pommern, West- und Ostpreußen usw. kamen und dort nun den Besitz der Deutschen, die geflohen und vertrieben waren, übernahmen. Von vielen dieser Menschen ist bekannt, dass sie lange Zeit ein ungutes Gefühl hatten, aber wohl mehr deshalb, weil sie fürchteten, dass die Deutschen vielleicht wieder zurückkommen könnten. Ich denke, auch all diesen polnischen Siedlern kann man keine Schuld am Vergehen gegen das 9te Gebot anlasten. Die wahren Schuldigen müssen wir woanders suchen.

Re: Das 9te Gebot

Inge Wenzel @, Mittwoch, 05.11.2008, 18:39 (vor 6395 Tagen) @ Hubert Zerbe

Ergänzend möchte ich hier ein Gespräch, das ich mit meiner wolhyniendeutschen baptistischen Großmutter noch führen konnte, wörtlich wiedergeben:

"Die Deitschen kamen und sagten "ihr seid jetzt wieder Deitsche, Ihr bekommt ein Herrengut in Polen", aber ich wollte nicht, ich wollte mein Brot mit ehrlicher Arbeit verdienen."

"wer hat das Gut dann übernommen ?"

"Ein anderer deitscher Herr, ich habe dort dann für ihn gearbeitet"

Mit freundlichen Grüssen

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum