Re: Sippenkundliche Fragebögen

Jürgen Mundt @, Donnerstag, 06.03.2008, 17:11 (vor 6606 Tagen) @ Gerhard König

Hallo Gerhard,

Weißt Du, ob sich diese Einschränkung auf alle eingetragenen Personen auf den jeweiligen Fragebögen (incl. der Kinder) bezieht oder nur die im Kopfbogen genannte Person?

inzwischen ist die Sendung vom BA Koblenz eingetroffen. Die Schutzfristen-Regelung wurde nur bei der jeweils unter Punkt 1 (Hausvater) genannten Person angewendet.

Gruß,
Jürgen


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