Re: Honorarforderung

Ansgar, Freitag, 07.03.2003, 12:42 (vor 8315 Tagen) @ Irene Kopetzke


Als Antwort auf: Honorarforderung von Irene Kopetzke am 07. März 2003 12:37:38:


(23.10.2002 - 22:32)

Ich habe den Rat von Gerhard befolgt und um einen Beleg gebeten damit ich den Wahrheitsgehalt der angeforderten Urkunden überprüfen kann. Darauf hin gab es von dem ukrainischen Rechtsanwalt keine Antwort. Ebenso gab es keine Reaktion auf die Aussage, dass es international üblich sei Honorare nach erbrachter Leistung zu zahlen. Ein Antwortschreiben in ukrainisch vom Archiv in Lutzk ergab, dass keinerlei Unterlagen zu meiner Anfrage bislang vorliegen. Also *** VORSICHT MIT ZAHLUNGEN **** im vorweg ohne Überprüfung des Wahrheitsgehalts


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