Zugehöriges Jahr für Kirchenbucheintrag
Hallo Klaus,
Falls nicht explizit ein Jahr angegeben ist gilt dann das Jahr der Seite oder das Jahr des vorherigen Eintrages
Das Jahr der Seite. Nachträge haben einen Vermerk für das richtige Geburtsjahr.
Wenn man Geburts-/Taufeinträge auflistet, trägt man in die erste Spalte das Kirchenbuchjahr ein, also das, was Du "das Jahr der Seite" nennst. Das richtige Geburtsjahr und der Rest des Datums bekommen jeweils eine Spalte und das Taufdatum eine weitere.
Alle Einträge eines Kirchenbuchjahres wurden im Kirchenbuch durchnummeriert, auch die Nachträge!
Da das Datum für die Seite 1864 ist und der vorherige Eintrag ein Nachtrag für 1862 ist, müsste das meiner Meinung nach also entweder 1864 oder 1862 sein.
Der Eintrag Nr. 120 ist für 1864, da er nicht mit einem anderen Geburtsjahr als Nachtrag gekennzeichnet ist.
Regina
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- Zugehöriges Jahr für Kirchenbucheintrag -
Klaus Leiss,
20.02.2022, 18:00
- Zugehöriges Jahr für Kirchenbucheintrag -
Regina Steffensen,
20.02.2022, 20:52
- Zugehöriges Jahr für Kirchenbucheintrag - Jörg Hofmann, 20.02.2022, 21:11
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Regina Steffensen,
20.02.2022, 20:52
