Avatar

EWZ Unterlagen im Bundesarchiv

Irene König ⌂ @, Donnerstag, 02.07.2020, 10:21 (vor 2117 Tagen) @ Silke Hauer

Hallo Silke,

du hast deine Frage selbst beantwortet. Wer deutscher Staatsbüger war, brauchte logischerweise nicht eingebürgert werden.

Gruß, Irene


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum